Gutachten sind in der Regel erforderlich zur Klärung von strittigen Sachverhalten, zur Meinungsbildung und zur Wertermittlung. Die Ausführung erfolgt nach gründlicher Klärung der Fragestellung durch öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständiger (z.B. bei Baumängeln, Bauschäden, Brandschäden, Unfallschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelschäden, Versicherungsschäden und Haftpflichtschäden).